öffentliche Ausschreibungen & Auslegungen

BEBAUUNGSPLAN

„KITA ILLGRUND“ IN DER GEMEINDE ILLINGEN, ORTSTEIL ILLINGEN

BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“ werden folgende Ziele verfolgt:

In der Gemeinde Illingen ist eine anhaltend hohe Nachfrage nach Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen vorhanden. Die Kapazitätsgrenzen der bereits bestehenden Betreuungseinrichtungen sind erreicht. Der bestehende Bedarf kann mit dem derzeitigen Angebot nicht mehr gedeckt werden. 

Da Um- und Erweiterungsbauten an den bestehenden Einrichtungen nicht möglich sind, hat sich die Gemeinde Illingen dazu entschlossen, im direkten Umfeld der bestehenden Kita St. Stephan eine neue Kindertagesstätte zu errichten. 

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Ortsmitte Illingen I“ (1994). 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2.560 m2. 

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ortsmitte Illingen I“ aus dem Jahr 1994.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine gemischte Baufläche sowie eine Grünfläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), und der Begründung in der Zeit vom 27. Mai 2024 bis einschließlich 28. Juni 2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.Illingen.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die Unterlagen können zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, auf Zimmer 214, während den allgemeinen Dienststunden im Zeitraum 27. Mai 2024 bis 28. Juni 2024 eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse fb3@illingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Illingen, den 10. Mai 2024
gez. Andreas Hübgen
(Bürgermeister)

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gemäß § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der 2. Stufe verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://www.saarland.de

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark am Galgenberg“ der Gemeinde Illingen hier: Aufstellung gem. § 2 Abs.  1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Gemeinde Illingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.März 2024 den Beschluss zur Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Galgenberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei modernen und energieeffizienten Mehrfamilienhäusern zu schaffen. 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Illingen stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche dar. Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans ist daher nachgekommen.

Das Plangebiet liegt in einem südlichen Teilbereich der Gemeinde Illingen an der Galgenbergstraße. Die ca. 0,28 ha große Fläche in der Gemarkung Illingen Flur 19 umfasst die Flurstücke 7/7, 7/8 und einen Teilbereich von 7/9. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Datei "Plan_Wohnpark-Galgenberg" zu entnehmen.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Vorgaben des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist vorgesehen den o.g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

In seiner Sitzung am 27.März 2024 hat der Rat der Gemeinde Illingen den Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfinden, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Galgenberg“ im Zeitraum 06. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 hier eingesehen werden können.

Die Planunterlagen des können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden: https://www.uvp-verbund.de/portal/

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an  oder  vorgebracht werden.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Form einer Planauslage öffentlich ausgelegen und können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Illingen, eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Illingen, den 17.April 2024

Hans Dieter Schwarz
Beigeordneter


Bei der Gemeinde Illingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Technischen Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Illipse unbefristet in Vollzeit zu besetzen.

Das sind ihre Aufgaben:
•    Auf- und Abbau inkl. der Programmierung und Bedienung von Ton-, Licht- und Videotechnik (Netzwerktechnik)
•    Ansprechpartner*in für Kunden sowie Aufsicht und Weisungsbefugnis gegenüber Aushilfen und Fremdpersonal
•    Bestuhlungsarbeiten
•    Wartungs- und Revisionsarbeiten
•    Vertreter*in bei Veranstaltungen nach § 38 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
•    Erstellung von Dokumentationen (Regieberichte, Schadens- und Störmeldungen)
•    Erledigen sonstiger Arbeiten im und ums Gebäude

Das zeichnet Sie aus: 
•    fundierte Kenntnisse im Bereich Licht- und Tonsteuerung sowie Medientechnik
•    selbstständige, eigenverantwortliche und teamorientierte Arbeitsweise
•    Service- und Kundenorientierung
•    Begeisterung für den Bereich Veranstaltungstechnik und den kreativen Möglichkeiten
•    Führerschein Klasse B
•    Bereitschaft auch zu Sonntags-, Feiertags- oder auch Abenddienst

Die Stelle erfordert Flexibilität in der Arbeitszeit, Belastbarkeit und eine hohe Zuverlässigkeit.

Wir bieten eine tarifgerechte Vergütung nach dem TVöD (je nach Voraussetzung) bis zur EG 7, sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.

Im Sinne der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplanes der Gemeinde Illingen sind Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Gemeinde Illingen hat sich durch Integrationsvereinbarung auch zur Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.

Bewerbungsfrist bis zum 28.05.2024.

Bei der Gemeinde Illingen ist zum 01.08.2024 die Stelle eines/einer Sachbearbeiters (m/w/d) im Bereich des Fachdienstes Tourismus, Kultur, Events unbefristet in Vollzeit zu besetzen.

Allgemeine Aufgabenschwerpunkte:

  • Mitarbeit bei der Planung und Umsetzung des Kulturangebotes
  • Mitarbeit bei der Erstellung des jährlichen Kultur- und Veranstaltungskalenders
  • Veranstaltungsmanagement inklusive Großveranstaltungen wie Burg- und Weiherfest
  • Förderung sonstiger kultureller Einrichtungen und Projekte
  • Mitarbeit Aufbau- und Pflege einer Künstlerdatei
  • Pflege des gemeindlichen Internetangebotes 
  • Mitwirkung bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ihre speziellen Aufgabenschwerpunkte sind: 

Sie pflegen und betreuen die Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram, LinkedIn, et cetera) der Gemeinde. Sie erstellen Publikationen, wie beispielsweise Flyer, Broschüren, Plakate und Handzettel sowie gestalterische Entwürfe von Publikationen. Sie erstellen eigenständig Videos; inklusive Drehen, Schnitt und Vertonung (gerne ermöglichen wir Ihnen hierfür die Teilnahme an notwendigen Seminaren). Sie planen (digitale) Veranstaltungen und führen diese selbstständig durch. Sie nehmen an der Entwicklung und der konzeptionellen Erarbeitung von Kampagnen teil. Sie beraten Abteilungen und Sachgebiete über mögliche Kommunikationswege um Werbung für geplante Veranstaltungen zu machen.

Wir erwarten berufliche Erfahrung im Veranstaltungsmanagement und/oder in der Kulturarbeit, persönliches Engagement, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Behörden, Bürgerinnen und Bürgern, Freundlichkeit und sicheres Auftreten sowie gute EDV-Kenntnisse. 

Die Stelle erfordert Flexibilität in der Arbeitszeit, Belastbarkeit und eine hohe Zuverlässigkeit.

Wir bieten eine tarifgerechte Vergütung nach dem TVöD (je nach Voraussetzung) bis zur EG 8, sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.

Im Sinne der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplanes der Gemeinde Illingen sind Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Gemeinde Illingen hat sich durch Integrationsvereinbarung auch zur Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.

 

Bewerbungsfrist bis zum 28.05.2024.

Der Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen hat in seinen attraktiven Bädern mit jährlich über 100.000 Besuchern zum 1. August 2024 Ausbildungsstellen zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) zu besetzen.

Wir bieten einen vielseitigen und interessanten Ausbildungsplatz in einer wichtigen Freizeiteinrichtung der Gemeinde. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, die theoretische Ausbildung findet als Blockunterricht an der Berufsbildenden Schule – Gewerbe und Technik – in Trier statt. 

Dein Profil

  • Schulabschluss
  • sicheres, gepflegtes und freundliches und Auftreten sowie sehr gute Umgangsformen
  • körperliche Fitness und Spaß am Schwimmen
  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zur Schicht- und Wochenendarbeit
  • Engagement und Teamfähigkeit
  • ausgeprägter Dienstleistungsgedanke und Spaß am Umgang mit Menschen
  • rasche Auffassungsgabe und die Motivation Neues zu lernen

Bewirb Dich und profitiere von unseren zahlreichen Vorteilen für Auszubildende:

  • interessante und umfassende Ausbildung mit vielseitigen Aufgabenstellungen
  • Übernahme von Verantwortung in einem motivierten Team, dass Dich bei Deiner Ausbildung unterstützt
  • 5- Tage Woche 
  • attraktive Ausbildungsvergütung und Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen nach TVöD
  • Weiterbildungsangebote
  • Übernahme von Übernachtungs-, und Fahrtkostenkosten während der Berufsschule
  • Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten
  • Zuschuss für Berufsbekleidung und für Schulbücher

Im Rahmen der Gleichberechtigung und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen nach dem Frauenförderplan zu beseitigen, ist die Gemeinde an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Die Gemeinde hat sich durch Integrationsvereinbarung zur Förderung von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht.


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Sollten Sie jedoch lieber den klassischen Weg bevorzugen, dann senden Sie uns in Papierform oder E-Mail die Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild sowie beglaubigter Zeugniskopie an:

Gemeindeverwaltung Illingen
FB 1 - Personalservice
Hauptstraße 86
66557 Illingen

oder an personalservice@illingen.de 

Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Klarsichthüllen, Schnellhefter und Ähnliches.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.