BEBAUUNGSPLAN
„KITA ILLGRUND“ IN DER GEMEINDE ILLINGEN, ORTSTEIL ILLINGEN
BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“ werden folgende Ziele verfolgt:
In der Gemeinde Illingen ist eine anhaltend hohe Nachfrage nach Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen vorhanden. Die Kapazitätsgrenzen der bereits bestehenden Betreuungseinrichtungen sind erreicht. Der bestehende Bedarf kann mit dem derzeitigen Angebot nicht mehr gedeckt werden.
Da Um- und Erweiterungsbauten an den bestehenden Einrichtungen nicht möglich sind, hat sich die Gemeinde Illingen dazu entschlossen, im direkten Umfeld der bestehenden Kita St. Stephan eine neue Kindertagesstätte zu errichten.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Ortsmitte Illingen I“ (1994).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2.560 m2.
Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ortsmitte Illingen I“ aus dem Jahr 1994.
Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine gemischte Baufläche sowie eine Grünfläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), und der Begründung in der Zeit vom 27. Mai 2024 bis einschließlich 28. Juni 2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.Illingen.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die Unterlagen können zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, auf Zimmer 214, während den allgemeinen Dienststunden im Zeitraum 27. Mai 2024 bis 28. Juni 2024 eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse fb3@illingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Illingen, den 10. Mai 2024
gez. Andreas Hübgen
(Bürgermeister)